Kinder entdecken ihre Welt mit Neugier und Abenteuerlust. Dabei kann es schnell zu einem Unfall kommen. Allerdings sind Unfälle in der Freizeit nicht gesetzlich abgesichert. Und das trifft vor allem Kinder.
Für Kleinkinder bis drei Jahre besteht kein gesetzlicher Unfallschutz. Ältere Kinder und Jugendliche sind nur in der Schule oder in Kindertageseinrichtungen sowie auf dem Weg dorthin versichert. Die finanziellen Folgen eines Unfalls Ihres Kindes in der Freizeit zahlen Sie aus eigener Tasche.
Ein Beinbruch ist schnell verheilt, doch bei schlimmeren Unfällen ist es nicht so einfach. Dann springt unsere Unfallversicherung ein. Sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wie z.B. den behindertengerechten Umbau Ihrer Wohnung bei Invalidität. Gut, wenn Sie versichert sind.
"Beim Fußballspielen habe ich mir das Bein verletzt. Ich konnte wochenlang nicht laufen und wurde zu Hause unterrichtet. Das Geld für den Privatlehrer kam von der Westfälischen Provinzial.“
Doch aus Spiel wird schnell Ernst. Die Unfallversicherung der Westfälischen Provinzial fängt einen Unfall Ihres Kindes finanziell auf.
Zur optimalen Absicherung können Sie Ihr Kind mit einer Zusatzversicherung nicht nur bei Unfällen, sondern auch bei schweren Krankheiten absichern.
Rechtsträger der Unfallversicherung. Ihr Versicherer ist die: Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft, Provinzial-Allee 1, 48159 Münster, Telefon: +49 251 219-2300, E-Mail: wp-service@provinzial.de, Handelsregister: Amtsgericht Münster HRB 6144.
Verbraucherinformation zum Versicherungsvermittler gem. §11 VersVermV.
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